Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) ist eine behördenunabhängige nationale Kommission mit gesetzlichem Auftrag, welche im Rahmen von regelmässigen Kontrollbesuchen die Menschen- und Grundrechtskonformität freiheitsbeschränkender Massnahmen in Einrichtungen des Freiheitsentzugs überprüft und sicherstellt, dass die Grundrechte der betroffenen Personen gewahrt werden. Sie wurde vom Bund im Anschluss an die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum UNO-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (OPCAT) mit Bundesgesetz vom 20. März 2009 über die Kommission zur Verhütung von Folter (SR 150.1) geschaffen.
Die NKVF erfüllt ihre Aufgaben unabhängig. Die Kommission besteht aus zwölf Mitgliedern, die für vier Jahre vom Bundesrat gewählt werden. Sie verfügt über ein ständiges Sekretariat.