Genossenschaft Alterszentrum Kreuzlingen - 8280 Kreuzlingen
Praktikum 12 Monate befristet nach Vereinbarung
Haben Sie im Ausland eine Ausbildung im Gesundheitsbereich abgeschlossen? Wenn Sie in der Schweiz in einem reglementierten Gesundheitsberuf arbeiten möchten, muss Ihr Diplom anerkannt sein.
Das Aufgabenfeld umfasst die Praktikumsziele, welche durch das SRK vorgegeben sind.
- Ein Entscheid des Schweizerischen Roten Kreuzes über die Ausgleichsmassnahmen liegt vor.
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Für eine angestrebte Anerkennung auf Sekundarniveau (Fachperson Gesundheit EFZ) benötigen wir einen Nachweiss B2.
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Für eine angestrebte Anerkennung auf Tertiärniveau (Pflegefachperson HF) benötigen wir einen Nachweiss C1.
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Es liegt ein Nachweiss oder zumindest eine Anmeldebestätigung für die vorgegebenen Zusatzausbildungsmassnahmen vor.
- Anstellung als Lernende / Studierende im letzten Ausbildungsjahr zum GAZK Mindestlohn, entsprechend dem Pensum mittels befristetem Ausbildungsvertrag für Anpassungslehrgang
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Lernbegleitung alle drei Monate durch bildungsverantwortliche Person
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Lernbegleitung durch eine Berufsbildnerin zu 10%
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Lerninfrastruktur, Ansprechpersonen und Experten
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Einbindung in die Weiterbildungsangebote der GAZK um die Praktikumsziele zu erreichen
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Unterstützung in Lernsituationen im täglichen Arbeiten durch Kolleginnen und Kollegen
Mathias Trempa
Leitung Bildung und Qualität
Genossenschaft Alterszentrum Kreuzlingen
Telefon: +41 71 350 60 07